Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen EU-Recht verstoßen, weil in mehreren deutschen Städten im Zeitraum 2010 bis 2016 die CO2-Grenzwerte überschritten wurden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor (Az.: C-635/18 vom 03.06.2021). Geklagt hatte die EU-Kommission. Der EuGH stellte nun einen Verstoß gegen die Luftreinhalterichtlinie in dem betreffenden Zeitraum fest. Überdies habe Deutschland auch nicht dafür gesorgt, dass die Luftqualitätspläne geeignete Maßnahmen vorsehen, damit der Zeitraum der Nichteineinhaltung der Grenzwerte so kurz wie möglich gehalten wird, kritisierten die Richter. Strafzahlungen oder konkrete Handlungsanweisungen folgen allerdings aus dem Urteil nicht. „Der Urteilsspruch sorgt jedoch dafür, dass die Städte und Gemeinden in ihren Luftreinhaltepläne genau auf die Einhaltung der Grenzwerte achten müssen. Auch Fahrverbote in Ballungszentren sind damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen, auch wenn Deutschland zuletzt in diesem Bereich schon vor dem Urteil aktiver geworden ist“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
Ansprechpartner für rechtliche Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Dr. Jan Thiele, Dr. Maximilian Dombert und Tobias Roß.
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