Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen verstößt gegen Bundesrecht und ist überdies in Teilen verfassungswidrig. Es muss dringend reformiert werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten von DOMBERT Rechtsanwälte, das der deutsche Kitaverband bei der Kanzlei in Auftrag gegeben hat. So verlangt das KiBiz, dass freie Kita-Träger auch weiterhin Eigenanteile leisten müssen (§ 36 Abs. 2 KiBiz). Das verstößt jedoch gegen Strukturprinzipien des Sozialgesetzbuches VIII und gegen verfassungsrechtlich geschützte Rechte wie Gleichbehandlung und Berufsfreiheit. „Es stellt sich die Frage, wie freie Träger in Nordrhein-Westfalen überhaupt den Eigenanteil erwirtschaften sollen, wenn sie keine Elternbeiträge erheben dürfen. Denn das ist nach dem KiBiz ausgeschlossen“, stellt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen fest. „Da andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht existieren, werden alternative Angebote freier Kita-Träger zwangsläufig auf der Strecke bleiben und die Eltern somit in ihren Wahlmöglichkeiten erheblich eingeschränkt“, befürchtet Rechtsanwältin Franziska Wilke, die ebenfalls an dem Gutachten mitgewirkt hat.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita Rechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Luisa Wittner.
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