Geßner wird als ehrenamtlicher Richter zum BGH berufen

Rechtsanwalt Janko Geßner ist vom Bundesjustizministerium zum Beisitzer für den Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe berufen worden. Seine ehrenamtliche Tätigkeit beginnt zum 1. November 2023 und ist zunächst auf fünf Jahre begrenzt. Mit dem Wechsel zum Bundesgerichtshof beendet Geßner zugleich seine bisherige Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter beim Anwaltsgerichtshof im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Brandenburg. Der Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof ist die höchste Instanz der anwaltlichen Gerichtsbarkeit. Verhandelt und geahndet werden Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht beziehungsweise gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung. Dem Senat für Anwaltssachen gehören neben Richterinnen und Richtern des Bundesgerichtshofes auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an, die diese Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.

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