DOMBERT stoppt Nachbesetzung des Präsidenten am OVG Münster

Das Verwaltungsgericht (VG) in Münster hat die Nachbesetzung des höchsten Richteramtes in der nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichtsbarkeit gestoppt. In einem Eilverfahren hat es dem Landesjustizministerium untersagt, die Stelle des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Münster mit der favorisierten Bewerberin zu besetzen. Zugleich ordnete es eine neue Entscheidung über die Besetzung an (Az.: 5 L 583/23 vom 28.09.2023), bei der die ausgewählte Bewerberin nicht berücksichtigt werden dürfe. Damit gab es dem Antrag eines von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Bewerbers in vollem Umfang statt.

Nach Ansicht des Gerichts sei das Auswahlverfahren rechtswidrig gewesen. Der Landesjustizminister Benjamin Limbach hatte das laufende Besetzungsverfahren im Juni 2022 ohne Angaben von Gründen gestopptEs liege nahe, dass die Unterbrechung des Auswahlverfahrens erfolgt sei, um die Berücksichtigung einer künftig eingehenden Bewerbung der Beigeladenen zu ermöglichen“, heißt es in der Pressemitteilung des GerichtsDieses Vorgehen sein eine „manipulative Verfahrensgestaltung“ und verletze den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers. Darüber hinaus habe der Landesjustizminister mit seinen „Überbeurteilungen“ seiner Wunschkandidatin zu erkennen gegeben, dass bereits auf der Ebene des Beurteilungsverfahrens „zielorientiert“ die zukünftige Auswahlentscheidung gesteuert worden sei.“ Zudem seien die Anlassbeurteilungen nach falschen Richtlinien erfolgt und auch inhaltlich unplausibel.

„Das Gericht hat mit sehr deutlichen Worten das Auswahlverfahren kritisiert: Für die Besetzung von Richterämtern muss der Grundsatz der Bestenauslese strikt befolgt werden“, stellt Prof. Dr. Klaus Herrmann fest, der den Antragsteller vertreten hat.

Ansprechpartner in unserer Praxis für Fragen des Öffentlichen Dienstrechts sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Klaus Herrmann Dr. Stephan Berndt sowie Rechtsanwältin Kristina Gottschalk, LL.M.oec.

 

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