Im Streit um einen alten Gleisbauhof in der Nähe von Homburg im Saarland hat der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Betreiber vor dem Verwaltungsgericht des Saarlandes recht bekommen. Das Gericht bestätigte die Ablehnung des Entwidmungsantrags durch das zuständige Landeswirtschaftsministerium (Az.: 3 K 540/13). Dort hatte die Gemeinde diesen Antrag gestellt, um die Planungshoheit über das Areal zu erhalten. Auf dem seit einigen Jahren wiederbelebten Gleisbauhof lagert der Betreiber im Auftrag der Bahn Schienen und recycelt Gleisschotter. Wegen der besonders verkehrsgünstigen Lage will er dort künftig auch ein Umschlagplatz für den weiteren Gütertransport auf der Schiene errichten.
Die Gemeinde wehrt sich gegen den Betrieb, weil sie das Gelände für ökologisch besonders schutzwürdig hält und es in ein Biotop umwandeln will. Sie kritisiert auch, dass die Ansiedlung des Betriebs ohne Planfeststellungsverfahren und ohne Mitsprache der Gemeinde und der Umweltverbände erfolgt sei. Auch in diesen Punkten widersprach das Verwaltungsgericht: Der Betrieb sei durch die Zulassung des Eisenbahnbundesamtes genehmigt. Ein gesondertes Planfeststellungsverfahren sei für die Ansiedlung des Unternehmens auf dem alten Bahngelände nicht notwendig, da es auch zuvor zu Eisenbahnzwecken genutzt worden sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung eingelegt.
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