Immer mehr Menschen bestellen im Internet, vor allem in den letzten Wochen des Jahres. Um das hohe Auftragsvolumen überhaupt bewältigen zu können, müssen Logistikunternehmen auch am Sonntag arbeiten. Dafür benötigen sie jedoch in jedem Einzelfall eine Erlaubnis der Behörden, die jedoch sehr restriktiv erteilt werden. In einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z. vom 4. Januar 2017 Seite 16) „Mehr Planbarkeit für Internethändler“ setzt sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert mit den Vorschriften des deutschen Arbeitszeitrechts auseinander. Darin fordert er, die bereits bestehenden gesetzlichen Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz weiter zu präzisieren oder aber branchenspezifische Regelungen vorzunehmen.
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08.01.2017
Meldungen | Prof. Dr. Matthias Dombert | Beruf und Gewerbe