Der Hersteller von Elektrofahrzeugen Tesla ist beim Bau seiner geplanten Gigafabrik in Brandenburg einen großen Schritt vorangekommen. Am 10. Februar 2021 hat der Landkreis Oder-Spree die Genehmigung für die erste Änderung des Bebauungsplans „Freienbrink Nord“ in der Gemeinde Grünheide/Mark erteilt. Der Bebauungsplan stellt die planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung und Errichtung der Produktionsstätte dar. Auf dem rund 300 Hektar großen, südöstlich von Berlin gelegenen Gelände will Tesla bis zu 500.000 Elektroautos im Jahr bauen. Die Änderung des Bebauungsplans ermöglicht zudem einen umfangreichen Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Er sieht zum Beispiel eine neue Anschlussstelle an die Bundesautobahn 10, den Neubau einer Landstraße, den Umbau eines Bahnübergangs als Unterführung sowie den Ausbau einer weiteren Landstraße und die Erschließung des Grundstücks über diese Landstraße vor. Die Änderung des Bebauungsplans tritt nach der Bekanntmachung der Genehmigung im kommenden Amtsblatt der Gemeinde in Kraft, die noch für diesen Monat vorgesehen ist.
Mit der Genehmigung erhält Tesla jetzt mehr Rechtssicherheit für sein Großprojekt. Da die abschließende immissionsschutzrechtliche Genehmigung noch nicht erteilt wurde, hat das Unternehmen alle bisherigen Rodungs- und Bauarbeiten auf eigenes Risiko vorgenommen. „Die Genehmigung des Bebauungsplans durch den Landkreis ist vor diesem Hintergrund ein wichtiges Signal für Tesla, aber auch für alle anderen Vorhabenträger. Sie beweist, dass es in Deutschland möglich ist, in vertretbarer Zeit ein umfangreiches Planverfahren rechtssicher realisieren zu können“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele, der federführend die Gemeinde Grünheide/Mark im Bauleitplanverfahren und beim Genehmigungsverfahren berät.
Für die Gemeinde Grünheide/Mark beraten Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele (federführend) und Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert zum öffentlichen Wirtschaftsrecht und Rechtsanwalt Janko Geßner zum Vergaberecht.
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