Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will Kommunen im Rahmen der E-Mobilität stärker fördern. Das betrifft ab sofort sowohl die Beschaffung von PKWs mit elektrischem Antrieb der Fahrzeugklassen M1 zur Personenförderung mit maimal acht Sitzplätzen ohne Fahrersitz sowie Leichtfahrzeuge L2e, L5e, L6e und L7e als auch die dazugehörige Ladeinfrastruktur. Die Mindestförderung beträgt 25.000 Euro und die höchstmögliche Förderung 500.000 Euro brutto.
Ansprechpartner für alle Fragen des Vergabe- und privaten Baurechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwältin Madeleine Riemer, Rechtsanwältin Dr. Janett Wölkerling, M. mel. und Rechtsanwalt Philipp Buslowicz, LL.M..
« zurück