Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat einen Teilplan zur Windenergienutzung im Raum Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg für unwirksam erklärt (Az.: 2 K 109/13). Es gab damit dem von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Betreiber von Windkraftanlagen recht. Dieser wollte außerhalb der festgelegten Vorranggebiete für Windenergie sieben Anlagen errichten.
In dem Normenkontrollverfahren bestätigte nun das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die Auffassung des Unternehmens: Bei der Aufstellung der Raumordnungspläne für die Windenergienutzung hätten die unterschiedlichen Belange sorgfältiger gegeneinander abgewogen werden müssen. Zudem hätten die Planungsgemeinschaften erklären müssen, warum in den verschiedenen Planungsräumen keine Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. Dafür hätten sie unter anderem ihre zugrunde gelegten Kriterien veröffentlichen müssen. „Das Urteil passt in die Reihe aktueller Entscheidungen und zeigt einmal mehr, dass sich die Anforderungen an Plangeber deutlich verschärft haben“, sagt Rechtsanwalt Janko Geßner.
« zurück