Rechtliche Bedenken gegen eine Schienenplanung per Gesetz

Gegen die Absicht der Bundesregierung, einzelne Infrastrukturprojekte per Gesetz zuzulassen, hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert in seiner Funktion als Vorsitzender und in diesem Fall auch als Berichterstatter des Verwaltungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass näher bezeichnete Schienen- und Wasserstraßenprojekte per Gesetz erlaubt werden und auf die ansonsten üblichne Planfeststellungsverfahren verzichtet werden soll. Statt der Behörden soll dann der Bundestag über diese Vorhaben entscheiden. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf hat der Verwaltungsrechtsausschuss deutlich gemacht, dass der Bundestag als Planfeststellungsbehörde ungeeignet sei und damit eine Rechtsschutzverkürzung zu Lasten des Bürgers einhergehe. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht in einer früheren Rechtsprechung (so genannte Stendal-Entscheidung) eine solche Planung per Gesetz für zulässig gehalten. Dies sei jedoch vor dem Hintergrund der Ausnahmesituation aus Anlass der Wiedervereinigung geschehen und könne kein Regelungsvorbild in anderen Fällen sein, stellt Dombert fest. Wer Erleichterung und Beschleunigung wolle, müsse damit beginnen, inhaltliche Anforderungen abzusenken.

 

 

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