Altanschließer: Rückwirkungsverbot gilt auch für öffentliche Hand
Kommunale Wohnungsbaugesellschaften und andere Kläger der öffentlichen Hand können sich auf das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot berufen. In Brandenburg darf die von einer Gemeinde betriebene Wohnungsbaugesellschaft deshalb nicht mehr zu verjährten Anschlussbeiträgen …
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