VG Potsdam bestätigt Wahl der Amtsdirektorin
Die Wahl von Amtsdirektoren unterliegt wie die kommunaler Beigeordneter einer nur eingeschränkten Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte. Dies hat das Verwaltungsgericht Potsdam jetzt festgestellt und damit die Wahl einer Hauptverwaltungsbeamtin durch …
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