Schlagwort: Anordnungsgrund

BVerwG: Rechtsschutz auch bei Dienstpostenkonkurrenz

Für Konkurrentenstreitigkeiten um Beförderungsdienstposten bestätigt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit einer aktuellen Entscheidung, dass regelmäßig auch in diesen Fällen unterlegenen Bewerber ein Anordnungsgrund für ihren Eilantrag zusteht. Den Bewährungsvorsprung, den der ausgewählte Bewerber nach Übertragung des Beförderungsdienstpostens erwirbt, könne der Dienstherr bei einer rechtswidrigen Auswahlentscheidung nur ausblenden, wenn er dies in der Funktionsausschreibung, in Beförderungs- oder Beurteilungsrichtlinien oder konkret gegenüber den nicht für den Beförderungsdienstposten ausgewählten Beamten zugesagt habe.

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