Erschlichene Freistellung rechtfertigt Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Dienstherrn dürfen Beamte, die ohne triftigen Grund vom Dienst fernbleiben, aus dem Dienstverhältnis entfernen. Diese disziplinarische Höchstmaßnahme ist gerechtfertigt, wenn ein schwerwiegendes Dienstvergehen vorliegt, das das Vertrauen des Dienstherren in …
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