Feuerwehrbeamte haben Ausgleichsansprüche für Mehrarbeit
Feuerwehrbeamte haben einen Anspruch auf Freizeit- oder Geldausgleich, wenn sie mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten müssen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht erneut in zwei Entscheidungen festgestellt (Az.:2 C 36.16 …
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