Verwaltung eines Pflegedienstes im reinen Wohngebiet unzulässig
Ein ambulanter Pflegedienst darf seine Verwaltung nicht in einem reinen Wohngebiet unterbringen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg hervor (Az.: 2 B 5.17 vom 08.11.2018). In …
[weiterlesen]