Aufnahmevoraussetzungen für das Gymnasium verstoßen nicht gegen das Elternrecht
Die Vorschriften im Brandenburgischen Schulgesetz, die für den Übergang von der Grundschule zum Gymnasium gelten, schränken den elterlichen Erziehungsauftrag nicht unverhältnismäßig ein. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden …
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