Gutacher und Mitglieder von Evaluierungskommissionen dürfen nicht anonym bleiben
Eine Universität muss die Namen der Gutachter und Mitglieder einer Evaluierungskommission bei der gerichtlichen Überprüfung ihrer Arbeit offen legen. Das geht aus einem aktuellen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts hervor (Az.: 20 …
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