Nacherhebung bei der Vergnügungssteuer
Eine Vergnügungssteuer, die durch bestandskräftigen Bescheid zu niedrig festgesetzt wurde, kann bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist nacherhoben werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg klargestellt (Az.: 9 LA 40/17 vom 27.04.2017). …
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