Kreisumlageerhebung bei Berücksichtigung des Bedarfs für Folgejahre ist unwirksam
Der Kreisumlagesatz darf nicht zu einem Haushaltsüberschuss des Kreises führen. Es dürfen auch keine Rücklagen für Folgejahre gebildet werden. Das verstößt gegen das haushaltsrechtliche Jährlichkeitsprinzip und gegen den Grundsatz der …
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