Bundesverfassungsgericht stärkt kommunale Selbstverwaltung

Der Bund darf nicht auf Kosten der Kommunen Sozialpolitik betreiben. Er darf Aufgaben der Kommunen nicht unzulässig ausweiten und sie dadurch in ihrem Recht auf Selbstverwaltung verletzen. Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor (Az.: 2 BvR 696/12 vom 07.07.2020). Mehrere kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen hatten gegen Regelungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Kommunalverfassungsbeschwerde eingelegt. Der Bund hatte ihnen als örtlicher Träger der Sozialhilfe neue Aufgaben zugewiesen und bereits bestehende Aufgaben – wie Maßnahmen der Lernförderung oder Mittagsverpflegung – ausgeweitet (§ 34 und § 34a SGB XII). Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass die angegriffenen Regelungen verfassungswidrig sind, weil sie nicht für eine bloße Anpassung bereits übertragener Aufgaben sorgen. Vielmehr handelt es sich dabei nach Auffassung des Gerichts um eine unzulässige Aufgabenübertragung. Dies ist dem Bund nach dem im Grundgesetz verankerten Durchgriffsverbot nicht gestattet.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit dieser Entscheidung den Schutz der Kommunen vor Eingriffen des Bundesgesetzgebers gestärkt und damit nach den Worten von Prof. Dr. Matthias Dombert deutlich gemacht, dass Landkreise und Gemeinden keine „rechtspolitische Zugriffsmasse“ von Bund und Ländern seien. Als „erfreuliche Akzentuierung“ bezeichnete Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen, dass Karlsruhe auch auf die Bedeutung des Konnexitätsprinzips verwiesen habe. Das Konnexitätsprinizip erlaubt es den Ländern nur dann, Kommunen zur Erledigung staatlicher Aufgaben heranzuziehen, wenn gleichzeitig die den Kommunen dadurch entstehenden Kosten ausgeglichen werden.

Dombert Rechtsanwälte sind bundesweit mit der Prüfung und verfassungsgerichtlichen Geltendmachung – beispielsweise im Zusammenhang mit der Kitafinanzierung oder der Umsetzung sozialpolitischer Vorgaben des Bundes – befasst. Ansprechpartner für Fragen der Kommunalfinanzierung sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwältin Dr. Susanne Weber, für Fragen der Kitafinanzierung Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

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