Veranstalter muss Mehrkosten für Polizei zahlen
Müssen für eine Großveranstaltung erheblich mehr Polizeikräfte eingesetzt werden, so darf das betroffene Bundesland die erforderlichen Mehrkosten vom jeweiligen Veranstalter zurückverlangen. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden (Az.: 2 …
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