Carsharing gilt in Berlin vorerst nicht als Sondernutzung der Straße
Carsharing-Anbieter in Berlin benötigen vorerst keine Sondernutzungserlaubnis, wenn sie ihre Pkws am öffentlichen Straßenrand abstellen. Das geht aus einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin hervor (Az.: 1 L 193/22 vom 01.08.2022). …
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