Neue Urteile zur Tätowierung von Polizeibeamten
Der Gesetzgeber hat in Bayern die Regelungsbefugnis über das Tragen von Dienstkleidung und zum äußeren Erscheinungsbild der Beamten und Beamtinnen, insbesondere zur Haar- und Barttracht sowie anderen Erscheinungsmerkmalen, wirksam auf …
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