Kommunen müssen bereits beauftragte Bieter nicht ausschließen
Nehmen auch bisherige Auftragsnehmer an einer neuen Ausschreibung über die gleichen Leistungen teil, so liegt dennoch keine Vorbefassung im Sinne einer Wettbewerbsverzerrung vor. Das hat die Vergabekammer Bund entschieden (Az.: …
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