Volksbegehren zum Flächenverbrauch in Bayern unzulässig
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat ein Volksbegehren zur Begrenzung des Flächenverbrauchs in Bayern für verfassungswidrig erklärt (Az.: V. 28-IX-18 vom 17.07.2018). Der Gesetzentwurf der Initiative „Damit Bayern Heimat bleibt – Betonflut …
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