Besondere Festsetzungsfrist für Vorteilsausgleich greift in Brandenburg ab 01.01.2016
In Brandenburg greift für die Festsetzung von Kommunalabgaben, insbesondere von Anschluss- und Ausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz, ab 01.01.2016 die neue zeitliche Obergrenze für den Vorteilsausgleich ein. Damit können Beiträge, Gebühren …
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