Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin Brandenburg hat ebenfalls die Eilanträge zweier Umweltverbände gegen den Testbetrieb im Tesla-Werk Grünheide/Brandenburg abgewiesen (Az.: 11 S 78/21 vom 14.07.2021). Bereits Ende Juni waren die Umweltverbände vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder gescheitert. Nach Ansicht des OVG ist der Antrag unzulässig. Es sei nicht deutlich geworden, dass die Verbände durch die Entscheidung in ihrem „satzungsgemäßen Aufgabenbereich – hier des Schutzes von Natur und Umwelt – berührt“ würden, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Sie hätten nicht geltend gemacht, dass durch den Testbetrieb mögliche Störfälle oder andere Umweltbeeinträchtigungen nicht angemessen berücksichtigt worden seien. Für den Bau der Gigafabrik in Grünheide, in der bis zu 500.000 Elektroaustos im Jahr gefertigt werden sollen, steht die umweltrechtliche Genehmigung noch aus. Das Unternehmen baut auf der Grundlage von vorzeitigen Zulassungen weiter.
Ansprechpartner für umweltrechtliche Fragen in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. Er berät die Gemeinde Grünheide im Bauplanungsrecht und weiteren rechtlichen Aspekten bei Infrastrukturmaßnahmen, die mit dem Bau der Teslafabrik verbunden sind.
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