Der Elektro-Auto-Hersteller Tesla kann in seinem Werk in Grünheide/Brandenburg die Prüfungen und den zeitweisen Testbetrieb von Produktionsanlagen fortsetzen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die dagegen gerichteten Eilanträge zweier Umweltverbände abgewiesen (Az.: 5 L 224/21 vom 29.06.2021). „Eine tatsächliche Gefährdungssituation durch erhebliche und irreversible Nachteile für Umwelt, maßgeblich in Form schädlicher Emissionen“, sei durch den Probetrieb nicht zu erwarten, erklärte das Gericht. Vielmehr habe Tesla ein erhebliches Interesse daran, die Anlagen zu prüfen, um gegebenenfalls auch Mängelgewährleistungsrechte geltend machen zu können.
Für den Bau der Gigafabrik in Grünheide, in der bis zu 500.000 Elektroaustos im Jahr gefertigt werden sollen, steht die umweltrechtliche Genehmigung noch aus. Das Unternehmen baut auf der Grundlage von vorzeitigen Zulassungen weiter. „Die Anfechtung der nunmehr bestandkräftig gewordenen vorzeitigen Zulassungen haben die Umweltverbände unterlassen und stattdessen zugewartet, bis große Teile des Vorhabens errichtet und die wesentlichen Anlagen und Geräte installiert wurden“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
Ansprechpartner für umweltrechtliche Fragen in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. Er berät die Gemeinde Grünheide im Bauplanungsrecht und weiteren rechtlichen Aspekten bei Infrastrukturmaßnahmen, die mit dem Bau der Teslafabrik verbunden sind.
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