VG Trier: Windkraftanlagen stören Wetterdienst nicht

Das Verwaltungsgericht (VG) Trier hat die Klage des Deutschen Wetterdienstes gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Windpark abgewiesen. Das Vorhaben der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretenen Investoren wurden bestätigt. Dem pauschalen Einwand des Deutschen Wetterdienstes, Windenergieanlagen störten im Umkreis bis 15 km Wetterradaranlagen, hat das Verwaltungsgericht Trier eine Absage erteilt. In der mündlichen Verhandlung legte ein vom Gericht bestellter Sachverständiger dar, dass die Radaranlagen durch Windenergieanlagen kaum beeinträchtigt werden und außerdem technisch mit vertretbarem Aufwand angepasst werden können.

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