Wetterradar als Genehmigungshürde für Windenergieanlagen

In mehreren Urteilen haben sich in jüngster Zeit Verwaltungsgerichte mit der Frage beschäftigt, in welchem Maße Windenergieanlagen die Radaranlagen des Deutschen Wetterdienstes beeinträchtigen könnten. Aktuell hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf den Bau einer Windenergieanlage gestoppt, weil von der Anlage Störechos ausgingen und diese die Messungen des etwa elf Kilometer entfernten Wetterradars möglicherweise verfälschten (Az.: 10 K 5017/13 vom 7.9.2015). Demgegenüber hatte das VG Trier die Genehmigung für drei Windkraftanlagen, die in rund 10 Kilometer Entfernung einer Radaranlage des Deutschen Wetterdienstes in der Eiffel errichtet werden sollten, für rechtmäßig erklärt (Az.: 6 K 869/14TR vom 23.3.2015). „Mehr Rechtssicherheit wäre für alle Beteiligten sehr wünschenswert“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. Auch DOMBERT Rechtsanwälte vertritt Anlagenbetreiber in verwaltungsgerichtlichen Verfahren, denen in Brandenburg die Genehmigung eines Windparks wegen des in der Nähe befindlichen Wetterradars verwehrt wurde. Mit den Konflikten zwischen Windenergie und Wetterradar befassen sich DOMBERT Rechtsanwälte auch in ihrem Forum „Planung von Windenergieanlagen – Aktuelle Herausforderungen“ am 11.11.2015 bei den 24. Windenergietagen.

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