Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat aktuell in 2. Instanz eine Klage des Deutschen Wetterdienstes zurückgewiesen und damit die Genehmigung für drei Windkraftanlagen in rund zehn Kilometer Entfernung einer Wetterradaranlage für rechtmäßig erklärt (Az.: 8 A 10535/15.OVG). Nach Auffassung des Gerichts seien „die Auswirkungen dieser Störungen auf die Aufgabenerfüllung des Deutschen Wetterdienstes nicht so gravierend, dass sie der Genehmigung der im Außenbereich privilegiert zulässigen und zudem in Vorranggebieten für die Windenergie gelegenen Windkraftanlagen entgegenstünden.“ Zuvor hatte bereits der Verwaltungsgerichtshof München vergleichbar entschieden.
Auch DOMBERT Rechtsanwälte betreuen derzeit ein Genehmigungsverfahren in Brandenburg, in dem sich der Deutsche Wetterdienst gegen die Errichtung von Windenergieanlagen im Umkreis seiner Wetterradaranlagen wehrt. „Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz dürften diese Einwände des Deutschen Wetterdienstes jedoch kein Genehmigungshindernis mehr darstellen“, sagt jetzt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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