Mehrere Gemeinden in der Nordheide beanstanden die von den Hamburger Wasserwerken beantragte Grundwasserentnahme. Mit dem auf ihrem Gebiet geförderten Grundwasser soll die Stadt Hamburg versorgt werden. Beim zuständigen Landkreis haben sie nun – mit Unterstützung von DOMBERT Rechtsanwälte – Einwendungen gegen den Bewilligungsantrag erhoben, um insbesondere ihre lokale Trinkwasserversorgung langfristig sicherzustellen. Bereits 2009 hatten DOMBERT Rechtsanwälte eine Stellungnahme im Rahmen des Gestattungsverfahrens für die Gemeinden vorgelegt und erreicht, dass die Antragsunterlagen vollständig überarbeitet werden mussten. „Der nunmehr vorliegende Antrag weist weiterhin fachliche Unstimmigkeiten auf und beachtet die Rechte der Gemeinden nur unzureichend”, sagt Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen. Neben der Trinkwasserversorgung der Gemeinden müssten wasserhaushaltsrechtliche und naturschutzrechtliche Anforderungen sowie die bei Grundwasserentnahmen bestehenden Prognoseunsicherheiten stärker berücksichtigt werden.
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19.01.2016
Meldungen | Umwelt und Klimaschutz | Dr. Maximilian Dombert