Der Regionalplan „Havelland-Fläming 2020“ ist unwirksam. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in insgesamt acht Urteilen entschieden (Az.: 2 A 2.16 u.a. vom 05.07.2018). Nach Ansicht der Richter weist der Plan formelle Fehler auf: So sei die Satzung über den Regionalplan nicht richtig ausgefertigt worden, die Abwägung fehlerhaft und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Planaufstellungsverfahren unzureichend gewesen. Darüberhinaus weise der Regionalplan kein „schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept auf, weil es zum Teil an der notwendigen Differenzierung zwischen Flächen, auf denen eine Windkraftnutzung aus tatsächlichen und/oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, und solchen Flächen fehlt, die nach dem Willen der Regionalversammlung nicht für die Windenergie genutzt werden sollen“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Der Plan wird damit dem gesetzlichen Auftrag zum Ausbau regenerativer Energie nicht gerecht, weil der Windenergie nicht hinreichend Raum geschaffen wird.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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