Externe Berater wie Ingenieurbüros oder Rechtsanwälte dürfen auch weiterhin Teilnahmeanträge oder Angebote für öffentliche Auftraggeber öffnen. Das hat die Vergabekammer Lüneburg entschieden (Beschluss vom 08.05.2018, Az.: 10/2018). Ein Rechtsverstoß, der vom Bieter angegriffen werden kann, liegt nur dann vor, wenn bei der Öffnung durch Externe eine konkrete Manipulationsgefahr dargelegt werden kann, so das Gericht. Dies ist im Regelfall jedoch nicht ersichtlich, weil dafür konkrete Anhaltspunkte eines kollusiven Zusammenwirkens zwischen Berater und Bietern dargelegt werden müssen. Der Beschluss ist vor dem Hintergrund einer Entscheidung der Vergabekammer München von Bedeutung. Sie hatte Anfang 2018 die Öffnung von Angeboten durch ein Ingenieurbüro als vergabefehlerhaft angesehen. ( Az. Z3-3-3194-1-47-08-/17) Dieser Beschluss hatte in der Praxis zu großem Unverständnis geführt, da viele Vergabeverfahren aufgrund ihrer Komplexität häufig vollständig auf externe Berater ausgelagert werden.
„Nach der Entscheidung der Vergabekammer Lüneburg kann an der bisherigen Praxis der Öffnung durch Externe weiterhin festgehalten werden. Wünschenswert wäre allerdings, wenn dies demnächst auch durch ein Oberlandesgericht bestätigt würde“, stellt Rechtsanwalt Dr. Benjamin Grimm fest. „Bei der Auswahl externer Berater sollte stets besonders darauf geachtet werden, dass diese nicht mit potentiellen Bietern verflochten sind. Die Unabhängigkeit der Berater ist Grundvoraussetzung dafür, dass das Verfahren unangreifbar ist“, empfiehlt Rechtsanwalt Janko Geßner. Auch DOMBERT Rechtsanwälte bieten die vollständige Vorbereitung, Durchführung, Abschluss und Dokumentation von Vergabeverfahren an. Aufgrund der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege sind Interessenkollisionen – wie sie bei Ingenieurbüros in Einzelfällen bestehen können – von vornherein ausgeschlossen. Eine rechtssichere Vergabe ist daher gewährleistet.
Ansprechpartner für alle Fragen des Vergaberechts ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Janko Geßner.
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