„Windkraft-Moratorium“ in Brandenburg in Kraft getreten

Am 1. Mai 2019 ist durch die 1. Änderung des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung nunmehr auch für das Land Brandenburg ein sogenanntes „Windkraft-Moratorium“ in Kraft getreten. Für Planungsregionen, deren Regionalpläne zur Steuerung der Windenergienutzung sich nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Berlin-Brandenburg als unwirksam erweisen, hat das gravierende Folgen: Dort ist für zunächst zwei Jahre die Genehmigung von Windenergieanlagen unzulässig. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die jeweilige Regionale Planungsgemeinschaft die Aufstellung eines neuen Regionalplans und ein entsprechendes Planungskonzept mit Kriterienkatalog beschlossen und im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht hat. Betroffen ist zunächst die Planungsregion Havelland-Fläming. Ihren Regionalplan 2020  hat im Sommer vergangenen Jahres das OVG Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt. Den Antrag auf Zulassung der Revision hat inzwischen das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, so dass das Urteil rechtskräftig ist.

„Das beschlossene Moratorium stellt einen erheblichen Eingriff in die Planungsfreiheit der Unternehmen dar und wird den erforderlichen Ausbau der Windenergie in den betroffenen Regionen ausbremsen“, stellt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele fest. „Für die Branche wird es darauf ankommen, wie die zuständigen Behörden das Gesetz anwenden werden.“

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko GeßnerRechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.

 

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