Nach Presseberichten prüfen die Stadt Werder/Havel und die Landeshauptstadt Potsdam Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit freien Trägern von Ersatzschulen. Dadurch sollen zusätzliche Schulplätze entstehen, um einen mit dem Bevölkerungswachstum steigenden Bedarf, insbesondere an weiterführenden Schulen, zu befriedigen. Für die Kommunen könnten sich Kostenvorteile etwa daraus ergeben, dass die zur Schaffung neuer Schulplätze notwendigen Bauinvestitionen von den freien Trägern übernommen werden.
Für die freien Schulträger folgt aus der Kooperation mit den Kommunen, insbesondere aus der Vermeidung einer Standortkonkurrenz durch Verankerung der Schulstandorte in der Schulentwicklungsplanung, eine Planungs- und Investitionssicherheit. Die Rahmenbedingungen für die Kooperation von Kommunen und freien Schulträgern im Land Brandenburg hat Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann von DOMBERT Rechtsanwälte in einem Fachbeitrag erläutert, der im Heft 1/2016 der Zeitschrift „Verwaltungsarchiv” erschienen ist.
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