Das Land Brandenburg will seine Kommunen künftig stärker bei der Errichtung von Windkraftanlagen finanziell beteiligen. Bis Ende September soll nun geprüft werden, ob eine entsprechende landesrechtliche Regelung für eine Abgabe auf die Nutzung der Windenergie möglich ist, falls sich eine bundeseinheitliche Lösung weiter verzögert. Das hat der Landtag auf seiner 63. Sitzung mit den Stimmen von SPD, Linken und Grünen jetzt beschlossen. Eine finanzielle Beteiligung der Kommunen soll für mehr Akzeptanz beim Ausbau der Windenergie sorgen.
Als erstes Bundesland hatte bereits Mecklenburg-Vorpommern ein Bürger- und Beteiligungsgesetz beschlossen. Dagegen ist jedoch eine Klage beim Landesverfassungsgericht anhängig. Der Kläger ist der Auffassung, dass eine finanzielle Beteiligung der Betroffenen bundeseinheitlich geregelt werden müsse.
Darüber hinaus wollen die Fraktionen von SPD, Linken und Grünen im Land Brandenburg auch die so genannte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für neue Windkraftanlagen verpflichtend einführen. Die Warnlichter sollen dann nachts nur noch leuchten, wenn sich ein Flugzeug nähert. Auf diese Weise sollen die Beeinträchtigungen für Bürger vermindert werden.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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