Gesetzesänderungen im Energierecht beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am 30.11.2018 eine Reihe energierechtlicher Vorschriften geändert. Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften“ wurde beschlossen. Danach soll nun ab 2020 die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung für alle Windenergieanlagen an Land – und zwar für Neu- wie für Bestandanlangen – verpflichtend sein. Diese Pflicht kann durch unterschiedliche Technologien erfüllt werden, zum Beispiel Aktiv-, Passivradar- oder Sekundärradarsysteme. „Auch der Einsatz von Einrichtungen, die Signale von Transpondern verwenden, soll ausreichen. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen werden entsprechend angepasst, so dass diese Technik auch für eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zulässig sein wird“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. Auf Antrag sollen Betreiber aus besonderen Gründen von der Pflicht befreit werden können.

Darüber hinaus soll mit den Gesetzesänderungen der Wettbewerb bei Wind- und Solaranlagen erhöht werden. Es wurden Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und für Solarenergie von jeweils 4 Gigawatt bis 2021 beschlossen. So genannte Innovationsausschreibungen sollen für mehr Innovationen beim Ausbau der Erneuerbaren Energien sorgen. Zudem sollen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen rückwirkend zum 01.01.2018 von der EEG-Umlage entlastet werden.

Ansprechpartner für Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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