Bürgerbegehren gegen LNG-Terminal in Sassnitz unzulässig

Die Stadtvertretung Sassnitz hat mit knapper Mehrheit ein Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt, das sich gegen das geplante LNG-Terminal auf der Insel Rügen richtet. Mit dem Entscheid wollten die Initiatoren erreichen, dass die Stadt als Mehrheitseigentümerin des Fährhafens keine Geschäfte im Zusammenhang mit der Errichtung des LNG-Terminals eingeht. Bereits bestehende Verträge sollen rückabgewickelt werden.

Zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens hatte die Stadt neben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde die Kanzlei DOMBERT Rechtsanwälte beauftragt. Beide kamen zu dem Schluss, dass die Formulierungen sowohl inhaltliche als auch formelle Fehler enthalten. In ihrem Gutachten  kritisierten die beauftragten Rechtsanwälte Dr. Dominik Lück und Dr. Maximilian Dombert, dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens finanzielle Aspekte vollkommen außer Acht gelassen haben. So können mit dem Stopp des LNG-Terminals Schadenersatzforderungen und Rückzahlungsforderungen von Fördermitteln verbunden sein. Auch Einnahmen von Gewerbesteuer oder Hafengebühren, die entfallen, wenn das Terminal nicht gebaut werde, müssten mit einkalkuliert werden. Über diese Kosten müssten Bürger informiert werden, wenn sie sich für oder gegen das Projekt entscheiden sollen, argumentieren die beiden Anwälte.

Noch in diesem Winter soll in Mukran das erste von zwei LNG-Terminals in der Ostsee errichtet werden. Eine Verbindungsleitung durch die Ostsee bis zum Festland ist fast fertig gestellt.

Die Rechtsanwälte Dr. Dominik Lück und Dr. Maximilian Dombert haben für die Stadt Sassnitz das Bürgerbegehren überprüft. Zu ihren Schwerpunkten zählt das Kommunalrecht.

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