Lange Gerichtsverfahren sollen nicht mehr die Realisierung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben wie den Ausbau des Schien- und Straßennetzes und die Errichtung von Windenergieanlagen oder Stromtrassen verzögern. Am 10.02.2022 hat der Bundestag nun den Gesetzentwurf zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren beschlossen, der vor allem Änderungen in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vorsieht. Künftig können zu beschleunigende Verfahren bei bestimmten Konstellationen bei den Oberverwaltungsgerichten auf einen Einzelrichter und beim Bundesverwaltungsgericht auf drei Richter übertragen werden. Im Eilrechtsschutz dürfen Gerichte bei zu beschleunigenden Verfahren künftig Mängel an einem angegriffenen Verwaltungsakt außer Acht lassen, „wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird“. Für die Behebung sollen die Gerichte eine Frist setzen. Dies soll aber nicht für Verfahrensfehler gelten. Darüber hinaus soll das Gericht Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf vorgebracht werden, unter bestimmten Voraussetzungen abweisen können. Insgesamt waren in dem parlamentarischen Prozess eine Reihe weiterer Änderungen in die Regierungsvorlage eingeflossen.
Ansprechpartner für Fragen des Planungsrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.
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