Bundesrat lehnt Hinweisgeberschutzgesetz ab

Das von Bundesjustizminister Marco Buschmann vorgelegte Hinweisgeberschutzgesetz hat am 10.02.2023 keine Mehrheit im Bundesrat gefunden. Die von CDU/CSU geführten Bundesländer stimmten nicht zu. Nach ihrer Auffassung geht das Gesetz, mit dem die europäische „Whistleblower-Richtlinie“ ( 2019/1937) umgesetzt werden soll, zu weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Sie befürchten zu hohe Kosten und bürokratischen Aufwand insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Nun geht der Gesetzentwurf, dem der Bundestag Mitte Dezember zugestimmt hatte, in den Vermittlungsausschuss.

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll dafür sorgen, dass Hinweisgeberinnen und -geber in öffentlichen Stellen und in Unternehmen vor Disziplinarverfahren, Kündigungen und anderen Repressalien geschützt sind, wenn sie auf in ihrer Organisation aufmerksam machen. Mit dem Gesetz soll auch die EU-Richtlinie in nationales Recht überführt werden. Diese Frist ist bereits seit Ende 2021 verstrichen.

Ansprechpartner in unserer Praxis für Fragen des öffentlichen Dienstrechts sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Klaus Herrmann Dr. Stephan Berndt sowie Rechtsanwältin Kristina Gottschalk, LL.M.oec.

 

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