Wenn Eltern ihr Kind monatelang wegen der Maskenpflicht nicht in die Schule schicken, kann dies das Kindeswohl gefährden und den teilweisen Entzug des Sorgerechts rechtfertigen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe entschieden (Az.: 5 UFH 3/22 vom 25.08.2022).
Bei der Schulpflicht gehe es nicht allein um die bloße Wissensvermittlung, argumentierte das Gericht. Es müssten auch der staatliche Erziehungsauftrag und die damit einhergehenden Gemeinwohlinteressen erfüllt werden. Lassen die Eltern ein Kind nicht in die Schule gehen, so nehmen sie ihm die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft. In diesem Verhalten der Eltern sei daher eine erhebliche Kindeswohlgefährdung zu sehen, so das Gericht.
Es ließ auch die Einwände der Eltern nicht gelten, dass sich das Kind im Homeschooling gut entfalte. Auch der Wille des erst 7-jährigen Kindes, die Schule nicht besuchen zu wollen, sei in diesem Fall unerheblich. In diesem Alter könne es eine Entscheidung von dieser Tragweite noch nicht treffen. Es spreche gerade gegen das Verantwortungsbewusstsein der Eltern, dem Kind diese Entscheidung zu überlassen. „Dieser Beschluss unterstreicht einerseits die Bedeutung der verfassungsrechtlich verankerten Schulpflicht und stärkt andererseits auch Schulträger, soweit sie sich ähnlichen Verfahren und Elternentscheidungen ausgesetzt sehen“, stellt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen fest.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Franziska Wilke.
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