Nach Auffassung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen fallen unter die Dringlichkeitsvergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine auch Beschaffungen im Bereich der kommunalen Energieversorgung. Dabei nimmt das Ministerium Bezug auf das Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom April 2022 (AZ: IB6 – 206-000#010). In diesem Rundschreiben werden Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb empfohlen für Beschaffungen, die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg stehen. Die Energieversorgung, hier insbesondere Gas- und Stromversorgung, wurden jedoch nicht genannt.
Ansprechpartner für alle Fragen des Vergabe- und privaten Baurechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwältin Dr. Janett Wölkerling, M.mel., Rechtsanwältin Madeleine Riemer und Rechtsanwalt Philipp Buslowicz, LL.M..
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