Seit Jahren ist in den verschiedenen Bundesländern das Hochschulrecht in Bewegung, so auch in Thüringen. Dort wird derzeit über die Novellierung des Hochschulgesetzes des Landes sehr kontrovers diskutiert. In der aktuellen Ausgabe der Thüringer Verwaltungsblätter (4/2018, Seite 73 ff.) hat sich jetzt Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard) mit dem Entwurf kritisch auseinandergesetzt und die Neuregelungen hochschulrechtlich und politisch eingeordnet. Ihrer Auffassung zufolge weist der von der Thüringer Landesregierung beschlossene Entwurf ein „hohes Engagement für eine offensive Weiterentwicklung der Thüringer Hochschulen im Sinne einer Stärkung demokratischer Strukturen“ auf. Auch würden wesentliche Schwerpunkte und Anforderungen beachtet, die den heutigen hochschulpolitischen Diskussionsstand kennzeichneten. Ob sich hingegen die geplante Viertelparität „bei gleichzeitiger Wahrung der Hochschullehrermehrheit“ als praktikabel erweisen und das vorgesehene neue Organ der Hochschulversammlung ein handlungsfähiges, effizientes Organ sein werden, muss sich ihrer Meinung nach erst zeigen. Ebenfalls bleibt abzuwarten, inwieweit die Hochschulen von den neuen organisatorischen Gestaltungsmöglichkeiten Gebrauch machen werden, wie der Umwandlung in eine Stiftungs-Universität.
Ansprechpartner für Fragen des Hochschulrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.
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