Die Gebietsreform in Thüringen wird bis zum Jahr 2021 verschoben. Das hat die Landesregierung jetzt am 15. August beschlossen. Alle dafür notwendigen Gesetze soll das Parlament noch bis zur Landtagswahl 2019 verabschieden. Der Beschluss der Landesregierung sieht weiter vor, dass die Freiwilligkeitsphase für gemeindliche Neugliederungen bis zum 31. März 2018 verlängert wird. Zudem soll es für Gemeinden künftig leichter werden, aus einer Verwaltungsgemeinschaft auszutreten. Dafür sollen auf gemeindlicher Ebene so genannte Verbandsgemeinden geschaffen werden. Nach diesem Modell können sich die Teilgemeinden dann etwas mehr Selbständigkeit erhalten. Weiterhin ist geplant, die Neugliederungsprämien, die durch die Nichtigkeit des Vorschaltgesetzes entfallen sind, in einem gesonderten Gebietsreform-Finanzierungsgesetz wieder zu regeln. „Die Entscheidung der Landesregierung, die Gebietsreform zu verschieben, ist zu begrüßen. Der zeitliche und inhaltliche Spielraum, der dadurch gewährt wird, ermöglicht es besser, auf die tatsächliche Ausgangssituation der Gemeinden in Thüringen zu reagieren und eine sinnvolle kommunale Neugliederung zu realisieren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück, der zusammen mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert mehrere Gemeinden und Landkreise in diesem Zusammenhang berät.
Ansprechpartner für alle Fragen des Kommunalrechts sowie Verfassungsrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.
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