DOMBERT Rechtsanwälte beraten den Trägerverein Kulturkosmos Müritz e. V. im Genehmigungsverfahren für das Fusion-Festival. Die Veranstaltung soll vom 26. bis 30. Juni 2019 auf dem Gelände des ehemaligen Militärflugplatzes Lärz in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden. Für Konflikte im Genehmigungsverfahren sorgt derzeit das Vorgehen des Polizeipräsidenten von Neubrandenburg Nils Hoffmann-Ritterbusch. Er hatte angekündigt, das umzäunte Festival-Gelände „anlasslos bestreifen“ zu wollen. Zudem will er dort eine mobile Polizeistation errichten. Dagegen wehrt sich der Veranstalter.
Rechtsanwalt Janko Geßner, der den Veranstalter gegenüber der Genehmigungsbehörde vertritt, sieht keine Rechtsgrundlage für den beabsichtigten Polizeieinsatz. „Anlassloses Bestreifen wäre wie ein Blankoscheck, den der Veranstalter ausstellt. Weder die Versammlungsstättenverordnung, noch die gesetzlichen Befugnisse der Polizei zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr, die im Übrigen ja unberührt bleiben, rechtfertigen die polizeilichen Forderungen“, erklärt er.
Der Trägerverein hat nunmehr ein überarbeitetes Sicherheitskonzept bei der zuständigen Ordnungsbehörde, dem Amt Röbel-Müritz, vorgelegt. „Die Verantwortung für die Sicherheit auf dem Veranstaltungsgelände trägt nach der Versammlungsstättenverordnung grundsätzlich der Veranstalter. Dafür hat er entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorzusehen,“ so Rechtsanwalt Janko Geßner. Mit den nun eingereichten Unterlagen soll der Nachweis dafür erbracht werden.
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Janko Geßner.