Mit verfahrensrechtlichen Problemen bei der Genehmigung von Tierversuchen hat sich die 12. Fortbildungsveranstaltung der Gesellschaft für Versuchstierkunde und des Bundesinstitutes für Risikobewertung am 19.09.2019 in Berlin beschäftigt. In seinem Vortrag erläuterte Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert den rund 200 Teilnehmern, die sich überwiegend aus Tierschutzbeauftragten und Behördenmitarbeitern zusammensetzten, welche Vorschriften das Verwaltungsverfahrensgesetz für die umfassende, gleichwohl aber zügige Prüfung der Genehmigung von Tierversuchen beinhaltet. Dabei komme es darauf an, den umfangreichen rechtlichen Auflagen in vollem Umfang Rechnung zu tragen, gleichzeitig aber auch der Forschungsfreiheit hinreichend zu genügen, erklärte Dombert. Er ging zudem auf die Risiken ein, die sich insbesondere für die Genehmigungsbehörde aus Akteneinsichts- und Informationsrechten Dritter sowie der in einigen Bundesländern vorgesehenen Verbandsklage stellen.
Ansprechpartner für Fragen des Tierversuchsrechts ist in der Praxis Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert.
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