Das LNG-Terminal vor Rügen darf weiter gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) erklärte die Eilanträge, die sich gegen das Bauvorhaben richteten, für unzulässig (Az.: 7 VR 4.24 vom 07.06.2024). Die Gemeinde, das Jugendherbergswerk und der Grundstückseigentümer, die jeweils einen Antrag gestellt haben, hätten nicht ausreichend dargelegt, wie sie durch das geplante Vorhaben in ihren Rechten betroffen seien. Auch die befürchteten Sicherheitsrisiken konnte das Gericht nicht nachvollziehen.
Ansprechpartner für alle planungsrechtlichen Fragen in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß.
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