Bundestag verabschiedet Novelle des BImSchG

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2024 eine Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) verabschiedet. Ziel ist es, den Windenergieausbau weiter zu beschleunigen. So wird erstmals das Klima als Schutzgut in das BImSchG aufgenommen. Zudem sind zahlreiche Straffungen im Genehmigungsverfahren geplant. So dürfen künftig Genehmigungsfristen nur noch einmal um drei Monate verlängert werden. Vorhabenträger dürfen Unterlagen nachreichen, wenn diese nicht unmittelbar relevant für den Genehmigungsprozess sind. Auch das Verfahren zum vorzeitigen Baubeginn soll vereinfacht werden. Bei Windenergieanlagen und Elektrolyseuren für Wasserstoff aus erneuerbaren Energien soll auf einen Erörterungstermin verzichtet werden. Auch das Repowering von Windenergieanlagen soll durch verschiedene Anpassungen erheblich erleichtert werden. Der Bundesrat muss dem Gesetzesvorhaben aber noch zustimmen.

Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte  Janko Geßner,  Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike ThieleJosefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.

 

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